Beim Filesharing werden Dateien wie beispielsweise Mp3 Files, die sich auf dem eigenen Computer befinden anderen Nutzern zum Download angeboten. Diese können die freigegebenen Dateien dann selbst auf ihren Rechner laden. Um die Dateien tauschen zu können, benötigt man eine entsprechende Plattform, welche dann als Tauschbörse bezeichnet wird. Zu den bekanntesten Tauschbörsen gehören zum Beispiel eMule, eDonkey, BitTorrent oder Shareaza.
Filesharing nicht generell illegal
Tauschbörsen sind an sich weder illegal noch ist die Nutzung einer Tauschbörse grundsätzlich verboten. Die Einschränkung ist jedoch, dass die angebotenen Titel nicht aus einer rechtswidrigen Quelle stammen dürfen. Daraus ergibt sich, dass sowohl das Herunterladen wie auch das Anbieten von Musik verboten ist, wenn diese in irgendeiner Weise urheberrechtlich geschützt ist. Dabei sollte man davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der Musik, welche über Tauschbörsen angeboten wird, nicht von dessen Urheber freigegeben und somit urheberrechtlich geschützt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Musikstücke aus den aktuellen Charts handelt. Um unangenehme Folgen zu vermeiden, sollte man im Zweifel immer davon ausgehen, dass ein Musikstück urheberrechtlich geschützt ist. Verbraucherschützer raten deswegen dazu, Tauschbörsen generell zu meiden.
Illegales Filesharing wird abgemahnt
Aufgrund des hohen Schadens, welcher der Musikindustrie jedes Jahr entsteht, ist es durchaus nachvollziehbar, dass dieses illegale Tauschen von Musik verfolgt wird. Wird ein illegales Bereitstellen oder Herunterladen festgestellt, dann wird ein Anwalt eingeschaltet. Dieser sendet dann eine Unterlassungserklärung sowie eine Abmahnung mit einer entsprechenden Schadensersatzforderung zu. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese in keinem Fall ignorieren. Nicht immer sind die gesendeten Abmahnungen jedoch auch berechtigt. In jedem Falle sollte man die Abmahnung seinerseits von einem Rechtsanwalt für Abmahnungen oder durch die Verbraucherzentrale überprüfen lassen. Das Erstellen einer privaten Kopie ist ebenfalls verboten, wenn die ursprünglich verwendete Datei urheberrechtlich geschützt ist. Eine Kopie darf immer nur dann angefertigt werden, wenn der betreffende Titel legal erworben wurde.
Legale Alternativen
Es gibt durchaus auch legale Möglichkeiten um sich über das Internet Musik zu beschaffen. So ist beispielsweise das Mitschneiden von Musiktiteln bei Internetradios völlig legal möglich. Ebenfalls erlaubt sind Portale auf den Künstler ihre eigene Musik zu Werbezwecken kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Möglichkeit wird vor allem von neuen und in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannten Künstlern und Musikgruppen genutzt.