Das Netz boomt! Ob mobil, zu Hause oder in der Arbeit. Ohne Internetverbindung geht heutzutage nichts mehr! Alles wird online erledigt - Einkäufe, Musik hören, Freunde treffen!

„3-2-1 … meins“, der Claim des wohl bekanntesten Online-Kaufhauses ebay steht auch in diesem Kontext in ganz besonderer Weise Pate für die Entwicklungen rund um die Werke von Medienschaffenden. Content jedweder Art – seien es Musik, Bücher, Filme oder andere Leistungen, die unter den besonderen Schutz des Urheberrechts fallen, stehen schon mit wenigen Klicks im Netz zum Download bereit … 3-2-1 … und sie sind meins!

Quelle: musik-rockt.de/bilder/grooveshark-logo.jpg

Alle Industriezweige, deren „Produkte“ leicht zu digitalisieren sind, haben genau mit diesen Auswirkungen zu kämpfen – die einen früher, die anderen später! Als erstes musste das Musikbiz „dran glauben“, Verlage und Medienhäuser waren die nächsten in der zeitlichen Reihenfolge, die Filmindustrie ist noch mitten im Umwälzungsprozess. Erst in diesem Jahr wurde die Streamingplattform kino.to von Polizei und Staatsanwaltschaft geschlossen. Dass der Bedarf der Kunden jedoch auch weiterhin besteht und die Macher nicht so einfach dingfest zu machen und abzuschalten sind, sieht man an den Nachfolgeseiten, die kurze Zeit später wieder im Netz zu finden sind. Selten zuvor traf die Metapher der Hydra, bei der mehrere Köpfe für einen Abgeschlagenen nachwachsen, mehr zu. Kinox.to läßt grüßen! Das in der Filmindustrie derzeit so verteufelte Zauberwort Streaming beschert der Musikindustrie gerade ihren ersten zarten Frühling wieder. Der Trend geht weg vom Download hin zur Musikflaterate.

Denn wer macht sich schon gerne die Finger bzw. die Festplatte mit Downloads schmutzig, die einfach nachzuverfolgen sind. Spätestens seitdem sich Smartphones, mobile Kommunikation und Entertainment zum Megatrend und einer festen Größe in der Nutzung von Medieninhalten gewandelt haben sowie durch Breitbandverbindungen annehmbare technische Voraussetzungen geschaffen worden sind, galt es für die Musikindustrie endlich Modelle zu entwickeln, die profitabel sind und dem heutigen Zeitgeist des Musikkonsums Rechnung tragen. In den letzten 2 bis 3 Jahren entstanden mit Hilfe findiger Start-Up-Unternehmen und deren smarten Geschäftsmodellen zahlreiche Musikplattformen wie simfy, Spotify oder JUKE. Die Unterstützung der Majorlabels war den meisten Anbietern durch die Lizenzierung der Musikkataloge gewiss.

Streaming: Highway to Hell oder Stairway to Heaven?

Nun gibt es jedoch auch Streaming-Angebote, die der Musikindustrie ein „Dorn im Auge“ sind. Hierunter fällt Grooveshark! Hinter dem US-amerikanischen Streaminganbieter steht die Escape Media Group Inc., die die Plattform bereits seit 2007 betreibt. Bisher stand die Sache um Grooveshark nicht allzu schlecht. Der Major EMI wollte klagen, ließ sich jedoch auf eine Lizenzvereinbarung mit dem Portal ein, für den Alexa-Rank der Seite würden viele andere Seitenbetreiber „alles geben“ und 2010 wurde Grooveshark von TIME unter die besten 50 Seiten im Netz gewählt. Doch nun stehen die Zeichen auf Sturm und die wenigen Fische im Haifischbecken werden immer dicker – für Grooveshark soll kein Platz mehr sein!

Quelle: deviantart.com

Die Konzentration in der Musikindustrie ist weiterhin voll im Gange, die EMI gibt es nicht mehr. Universal Music die bis dato größte Plattenfirma der Welt hat sich den Wettbewerber einverleibt und strebt nun, wie vor einigen Tagen bekannt wurde, eine Klage gegen Grooveshark an, um dessen Schließung zu erwirken. Die verbliebenen beiden Majors - Warner Music und SONY - stehen dem Branchenkrösus zur Seite. Die Klage stützt Universal auf Vorwürfe, die die Grooveshark-Unternehmensgründer beschuldigen selbst Lizenzbrüche in Höhe von mehreren Millionen US-Dollar begangen zu haben. Dabei sind scheinbar 100.000de Musiktitel durch die Eigentümer selbst auf die Plattform hochgeladen worden. Zudem wurden die Mitarbeiter des Unternehmens wohl offiziell zu selbigem Vorgehen angewiesen worden. Im Grunde nicht so schlimm, wenn Grooveshark auch tatsächlich die Rechte an den hochgeladenen Songs besitzen würde oder eine entsprechende Lizenzierungsvereinbarung mit den Plattenfirmen vorweisen könnte. Das Konzept von Grooveshark basiert ja schließlich auf einem Community-Gedanken, bei dem jedes Mitglied seine Musiktitel in die Cloud hochladen und damit anderen kostenlos zur Verfügung stellen kann. Lizenzbrüche sind hier vorprogrammiert! Eine freiwillige Selbstverpflichtung schützte bisher vor Klagen. Mit diesem Vorwurf der Majors wird diese natürlich ad absurdum geführt.

Grooveshark wandert nun von der Grauzone, in der es sich befunden hat, auf die Blacklist – freigegeben zum Abschuss! Wie es mit Grooveshark weitergeht, werden wir gespannt verfolgen. Alternativen gibt es zwar genug, keine ist jedoch so komfortabel, auch wenn simfy mittlerweile mit einer eigenen App problemlos mobil nutzbar ist.

Dass die „Dinosaurier der Musikindustrie“ hier jedoch ihr eigenes Ableben nur etwas verzögern und dabei aus einem natürlichem Selbsterhaltungstrieb versuchen jeden, der ihnen kurzfristig die Nahrungsgrundlage abgräbt mit in den Abgrund zu reißen, liegt auf der Hand. Eines ist jedoch klar. Die bisherigen Strukturen solcher Megakonzerne werden zukünftig nicht mehr halt- oder refinanzierbar sein. Vermutlich geht der Trend im Musikbusiness in Richtung ausschließlicher Vermarktung der Kataloge durch die Rechtinhaber, während sich die Künstler selbst vermarkten, spezialisierte Experten einschalten oder mit Hilfe von Plattformen wie z.B. Startnext private Kulturförderung in Anspruch nehmen werden. Das Geschäft wird sowieso immer schnelllebiger, die Zielgruppen immer kleiner und Geld wird ohnehin nur noch mit Merchandising und Touren verdient. Und hierfür genügt ja Strom …