Android User können sich freuen. Nicht nur deswegen, weil Weihnachten kurz vor der Tür steht und es im Moment einige App-Schnäppchen im Android Market zu finden gibt, sondern vor allem da Google dem eigenen mobilen Betriebssystem eine neue Google Maps Version zur Verfügung gestellt hat.
Google Maps 6.0 for Android ist seit einigen Tagen in den USA und Japan erhältlich und verfügt über ein bis dato außergewöhnliches Feature. So bietet die neuste App neben dem bekannten “Outdoor” Kartenmaterial nun auch die “Indoor” Navigation inkl. ausgewählter, öffentlicher Plätze, Geschäfte und Gebäude.
Die Idee dahinter ist die einfachere Wegfindung innerhalb großer Ladengeschäfte, Einkaufszentren oder Flughäfen. Wer kennt das nicht?! Zu spät am Flughafen, das richtige Gate muss gefunden und vorab selbstverständlich das neueste Lesematerial gekauft werden. Doch welcher Weg ist der Kürzeste vom Bookstore zum Gate?! Da kann es schon mal richtig knapp werden! Mit Google Maps soll das nun der Vergangenheit angehören, denn dank der neuen Map App kann das Android Smartphone nun auch in Gebäuden den kürzesten und schnellsten Weg anzeigen. Aber auch für Shoppingprofis ist Google Maps sehr interessant. So kann vor dem Einkaufsmarathon noch eine genaue “Shoppingroute” ausgewählt werden. Dadurch gewinnt der gestresste Shopper vor allem Zeit und behält seine Nerven.

(Screenshot: Google)
Bisher steht das neue Kartenmaterial nur für ausgewählt Locations (einige IKEA Filialen, Mall of America, etc.) in den USA und Japan zur Verfügung. Wir sind überzeugt, dass sich dieser smarte Service durchsetzen und im Laufe der nächsten Monate auch seinen Weg nach Europa finden wird. Ob aber letzten Endes viele große Geschäfte wirklich Ihre Ladenflächen “kartographieren” lassen werden, ist fraglich. Große Geschäfte sind oftmals in einem labyrinthähnlichen Ladendesign aufgebaut um Kunden eben länger (mit der Aussicht auf Spontankäufe ausgerichtet) und nicht zeitersparender im Shop zu behalten. Für Flughäfen, Bahnhöfe oder Shoppingmalls könnte die App aber durchaus seine Daseinsberechtigung haben.